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Amriswilerstr. 49  CH-9314 Steinebrunn +41 71 477 28 28 info@aggeler.ch

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Lieferung

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Allfällige Verluste oder Beschädigungen hat sich der Empfänger vor Annahme der Ware vom betreffenden Transporteur schriftlich bestätigen zu lassen. Diesbezügliche Ansprüche sind unverzüglich schriftlich geltend machen. Weitere Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, sind ausgeschlossen.

 

2. Lieferfrist

  1. Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Formalitäten eingeholt, die bei der Bestellung zu erbringende Zahlung und allfällige Sicherheiten geleistet, sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden Sie gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf die Lieferung beim Käufer bereit steht. Andere schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
  2. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn:
    1. dem Verkäufer die Angaben, welche er für die Ausführung der Bestellung benötigt, nicht rechtzeitig eingehen oder wenn sie nachträglich abgeändert werden und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht wird.
    2. der Käufer mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
    3. Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Verkäufers liegen.
  3. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung.

 

3. Obhutspflicht

Bei einem Tauschgeschäft sind allfällige Kosten bezüglich Reparaturen, Wartung und Unterhalt bis zur Besitzübertragung vom Käufer zu übernehmen.

 

4. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inkl. allfälliger Verzugszinsen und Kosten besteht zugunsten des Verkäufers ein Eigentumsvorbehalt gem. Art. 715 Abs. 1 ZGB.
  2. Der Käufer erteilt dem Verkäufer ausdrücklich das Recht, zu Lasten des Käufers diesen Vorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen zu lassen.
  3. Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf der Käufer den Kaufgegenstand weder veräussern, verpfänden oder ausleihen.
  4. Die Vermietung ist nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Verkäufers zulässig.

 

5. Rücktritt

  1. Wird eine allfällige Kaufpreisrestanz nicht vertragsgemäss bezahlt, so kann der Verkäufer nach Ansetzung einer Nachfrist von 7 Tagen unter Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes vom Vertrag zurücktreten und einen angemessenen Betrag für Miete und Abnützung des Kaufgegenstandes in Rechnung stellen.
  2. Tritt der Käufer nach Vertragsunterzeichnung vom Vertrag zurück, kann der Verkäufer eine Entschädigung von 15% der Bruttoverkaufssumme gegenüber dem Käufer geltend machen.

 

6. Kaufpreis

Der Kaufpreis versteht sich als Nettopreis (ohne MwSt.) ab Verkäufer in frei verfügbaren Schweizer Franken und ohne irgendwelche Abzüge. Anderslautende schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

 

7. Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu verantworten hat, verzögert oder verunmöglicht werden.
  2. Müssen dem Käufer ausnahmsweise verlängerte Zahlungstermine gewährt werden, so hat er für Zahlungen, die nach Fertigstellung der Lieferung noch ausstehen, einen Verzugszins zu entrichten.
  3. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung ist ein Verzugszins von mindestens 9% jährlich zu entrichten, gerechnet vom Verfalltag an.

 

8. Garantie

  1. Der Verkäufer gewährt für neue Fahrzeuge grundsätzlich eine Garantie von 12 Monaten. Diese erstreckt sich auf die kostenlose Behebung von nachweisbar auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführende Mängel. Der Verkäufer übernimmt die Reparatur oder den Ersatz der schadhaften Teile, inkl. Aus- und Einbau. Reise- oder Transportspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für Folgeschäden, Ausfallzeiten und dergleichen haftet der Verkäufer Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht vom Verkäufer ausgeführter Umbauten, etc.
  2. Für Occasions- und Demofahrzeuge besteht kein Anspruch auf Garantie, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung erstellt wurde.
  3. In jedem Falle sind die Garantiebestimmungen des Herstellers massgebend.

 

9. Verzicht auf Verrechnung

Der Käufer verzichtet gemäss Art. 126 OR darauf, gegen die Forderungen des Verkäufers allfällige Gegenforderungen, wie Entgeldminderung, Kosten von Ersatzvornahmen, Schadenersatzforderungen etc., aufrechnungsweise geltend zu machen.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Käufer und den Verkäufer ist der Sitz des Verkäufers. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

 

Letztmals geändert am 23.04.2020

Aggeler AG, Amriswilerstrasse 49, CH-9314 Steinebrunn